Bei akuten Erkrankungen, welche eine umgehende ärztliche Vorstellung bedürfen, sowie Infekten können Sie sich in den Vormittagssprechstunden bis 10:30 Uhr in unserer Praxis vorstellen. 

 

Eine telefonische Voranmeldung ist nicht notwendig.


Bitte beachten Sie, dass die Nachmittagssprechstunden vorranging nur mit vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden können. Ausnahmen gelten selbstverständlich bei plötzlich aufgetretenen Erkrankungen sowie für arbeitstätige Patientinnen und Patienten, bei denen eine dringliche Arztkonsultation notwendig ist.

 

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können im Regelfall aus organisatorischen und rechtlichen Gründen nur vormittags und nicht rückwirkend ausgestellt werden. Ausnahmen (siehe oben) sind hiervon ausgenommen.

 

Hinweis:

Sollte bei Ihnen ein positiver Coronatest vorliegen, bitten wir Sie um telefonische Voranmeldung. Wir werden mit Ihnen unverzüglich einen Termin außerhalb unserer normalen Sprechzeiten vereinbaren.